Wissenswert
Kaffee aus Ausland nachversteuern?
Zitat Zoll: ”Verbringt eine Privatperson den Kaffee bzw. die kaffeehaltige Ware aus dem freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaates nicht selbst, wird vermutet, dass die Ware gewerblich verwendet werden soll oder im Rahmen des Versandhandels verbracht wird. Beides führt zur Besteuerung der Ware. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich eine Privatperson die Waren gewerblich oder über einen Gewerbetreibenden schicken lässt.
Der im Internet oder anderen Medien angebotene gewerbliche Versand aus anderen Mitgliedstaaten an private Empfänger im Inland ist nicht steuerfrei. Eine anders lautende Werbung solcher Anbieter ist falsch. Der Kauf bzw. die Ersteigerung eines solchen Angebotes kann, auch wenn er mittels so genannter “Nicknames” (Synonymen) erfolgt, nachvollzogen werden und wird bei nicht ordnungsgemäßer Versteuerung als Steuerstraftat verfolgt.”
Kaffee Anbau
Waren die Kaffeepflanzen zunächst nur in Afrika + Arabien verbreitet, so ist man bald auf die Idee gekommen, sie in vielen anderen geeigneten Regionen anzupflanzen.
Die erste bekannte Anpflanzung außerhalb Afrikas + Arabiens geschah durch van Hoorn, der als Gouverneur von Niederländisch-Ostindien 1690 (nach anderen Quellen bereits 1658) in Ceylon und 1696 (oder 1699) auf Java erste Versuche anstellen ließ. Die dort genutzten Pflanzen stammten aus Arabien. Von diesen Plantagen gelangten 1710 mehrere Exemplare dann nach Europa und wurden hier in verschiedenen botanischen Gärten kultiviert, z.B. in Amsterdam, wo so erstmals ein Kaffeebaum auf europäischem Boden gezogen wurde.
1718 brachten die Holländer den Kaffee nach Surinam, die Franzosen 1725 nach Cayenne, 1720/1723 nach Martinique, 1730 nach Guadeloupe und gegen Ende des 18. Jahrhunderts gehörte Kaffee bereits zu den verbreitetsten Kulturpflanzen in den Tropen. Dies ist auch auf die Ausbreitung der vielen europäischen Kolonien zurückzuführen, ohne die die heutige weltweite Verbreitung des Kaffees nicht zu erklären wäre. Quelle: wikipedia.de

