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Artikel-Schlagworte: „Darboven“

Kaffeesteuer – Eine Luxuseinnahme aus vergangenen Zeiten

Steuern sind notwendig, um den Staatshaushalt zu finanzieren und bei gerechter Umlegung durchaus sinnvoll. Die Besteuerung einiger Produkte ist allerdings überholt und heute so nicht mehr vertretbar. Ein gutes Beispiel für antiquierte Steuern ist die in Deutschland immer noch vorhandene Kaffeesteuer. Diese wurde ursprünglich als Luxussteuer eingeführt und wird zusätzlich zur Mehrwertsteuer auf den Kaffeepreis erhoben. In der Öffentlichkeit ist die Kaffeesteuer wenig bekannt, kaum ein Verbraucher weiß, dass sie bis zu einem Drittel des Endverbraucherpreises ausmacht. Der Steuersatz für Röstkaffee beträgt € 2,19 je Kilogramm und für löslichen Kaffee € 4,78 je Kilogramm. Mischungen von Röstkaffee und löslichem Kaffee werden entsprechend den in ihnen enthaltenen Kaffeearten besteuert. Bundesweit liegt das Steueraufkommen bei etwa 1 Mrd. Euro pro Jahr.

Seit wann gibt es die Kaffeesteuer?

Die Kaffeesteuer existiert seit dem 18. Jahrhundert in Deutschland. Nachdem der allgemeine Kaffeekonsum deutlich anstieg, erließ Friedrich der Große ein Kaffeemonopol, um den Import zu verhindern und so die preußische Wirtschafts-politik zu unterstützen. Folglich durfte nur noch der Staat mit Kaffee handeln und das Produkt wurde in die Luxuskategorie eingeordnet und hoch besteuert. Daraufhin stiegen Schmuggel und illegales Rösten deutlich an. Nach dem Tode Friedrichs des Großen wurde das Kaffeemonopol abgeschafft und die Zölle deutlich gesenkt. Vergleichbare Steuern wie zum Beispiel die Teesteuer und Zuckersteuer wurden bereits abgeschafft.

Seit 1871 wurde die Kaffeesteuer dem Reich ganz offiziell als Steuer zugewiesen, 1909 folgten eine Finanzreform und die Erhöhung der Steuersätze. Im Jahr 1948 schließlich wurde die Kaffeesteuer per Gesetz als Verbrauchssteuer eingeführt. Im Jahr 1953 betrug die Kaffeesteuer für Röstkaffee in Deutschland 10 DM pro Kilogramm. Dies führte zu einem zunehmenden Kaffeeschmuggel, insbesondere an der deutschen Westgrenze. Es folgte im Jahr 1954 eine Senkung der Kaffeesteuer auf 30 Prozent der vorherigen Höhe, was einen starken Anstieg des Kaffeekonsums zur Folge hatte.

Für weitere Informationen:

J.J.Darboven GmbH & Co. KG
Christine Engelken
Telefon: 040 – 73335-494
Fax: 040 – 73335-121
Email: presse@darboven.com

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J.J.Darboven gründet „Initiative gegen die Kaffeesteuer“

Hamburg, September 2011 – Bis zu 40 Prozent des Endverbraucherpreises für Kaffee gehen in Deutschland direkt an den Fiskus. Die ursprünglich als Luxussteuer eingeführte Kaffeesteuer wird seit 1871 ohne Unterbrechung erhoben und ist dabei kaum einem Endverbraucher bekannt. Ebenso unbekannt ist der Umstand, dass jede Tasse Kaffee doppelt besteuert wird. Im Einzelhandel kommen zur Kaffeesteuer nochmal sieben Prozent Mehrwertsteuer hinzu, in der Gastronomie und beim Kaffee to go sogar volle 19 Prozent. Die Folge ist ein für den Endverbraucher erhöhtes Kaffeepreisniveau in Deutschland. Um gegen die fehlende Preistransparenz und die Doppelbesteuerung anzugehen, hat J.J.Darboven die „Initiative gegen die Kaffeesteuer“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, unter www.gegen-kaffeesteuer.de zu informieren und möglichst viele Unterschriften zu sammeln, um diese als Petition beim Deutschen Bundestag einzureichen. „Bei einer Abschaffung der Kaffesteuer werden wir die Kostenersparnis in vollem Umfang durch einen reduzierten Kaffeepreis weitergeben“, so Albert Darboven, Inhaber der J.J.Darboven GmbH.

In den meisten europäischen Ländern gehört die Kaffeesteuer längst der Vergangenheit an, lediglich in Belgien, Dänemark und Deutschland wird diese aktuell noch erhoben. Der Steuersatz für Röstkaffee beträgt in Deutschland 2,19 Euro, für löslichen Kaffee sogar 4,78 Euro pro Kilogramm. Diese werden auf den Kaffeepreis aufgeschlagen und dann noch einmal mit entsprechender Mehrwertsteuer belegt. Angesichts kontinuierlich steigender Rohstoffpreise geht dies immer stärker zu Lasten der Kaffee-Erzeuger und der Verbraucher in Deutschland, die für ein Produkt des täglichen Lebens doppelt besteuert werden – im Regelfall ohne dies zu wissen. Der Fiskus nimmt so rund eine Milliarde Euro jährlich ein.

„Die mangelnde Transparenz für die Bürger ärgert mich seit Langem. Ich habe mich daher entschlossen, im Rahmen einer Initiative etwas für die Abschaffung der Kaffeesteuer zu unternehmen“, so Albert Darboven, Initiator der Aktion. Ein reduzierter Kaffeepreis kommt allen Verbrauchern zugute und führt darüber hinaus dazu, dass fair gehandelter Kaffee zu einem für alle Einkommensklassen erschwinglichen Preisniveau in den Läden zu finden sein wird. „Nachhaltig erzeugter Kaffee muss für die Verbraucher günstiger werden“, fordert Albert Darboven. „Nur so kann auch der Absatz von fair gehandelten Produkten steigen, und die Lebensumstände der Kaffee-Bauern werden sich langfristig verbessern.“

Alle Informationen über die „Initiative gegen die Kaffeesteuer“ finden Interessierte auf der Website www.gegen-kaffeesteuer.de. Über ein Onlineformular kann man dort seine Stimme für die Abschaffung der Kaffeesteuer abgeben. Wer nicht über einen Onlinezugang verfügt, kann eine Postkarte an Initiative gegen die Kaffeesteuer in 20645 Hamburg schicken. Eine weitere Teilnahmemöglichkeit ist der Versand einer SMS mit dem Text Kaffeesteuer Vorname Nachname PLZ Wohnort an die Nummer 84343. Alle gesammelten Unterschriften werden nach Abschluss der Aktion beim Deutschen Bundestag eingereicht.

Unterstützt wird die Initiative vom Bund der Steuerzahler Hamburg, verschiedenen Websites und Blogs aus dem Bereich Kaffee und dem Institut für Steuerrecht in Köln. „Die Kaffeesteuer ist ein Anachronismus ohne jede Rechtfertigung“, begründet Prof. Dr. Johanna Hey, Direktorin des Instituts für Steuerrecht, ihr Engagement.

Zusätzlich zur Websitesite www.gegen-kaffeesteuer.de startet J.J.Darboven ab September eine große Aktion im Lebensmitteleinzelhandel. Auf allen 500g-Packungen der Marken IDEE KAFFEE, EILLES Gourmet Café und Café Intención informieren Kopfetiketten und ein Leporello über Fakten zur Kaffeesteuer und die Möglichkeiten, sich für eine Abschaffung zu engagieren.

Für weitere Informationen:

J.J.Darboven GmbH & Co. KG
Christine Engelken
Telefon: 040 – 73335-494
Fax: 040 – 73335-121
Email: presse@darboven.com

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